- Einrichten von Bilanzierungssystemen
- Abschluss von Büchern (Aufstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses) nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften
- Die Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz
- Die Erstellung von Überschussrechnungen
- Abweichungsanalysen
- Erstellung und Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung